Daniel Thiel

Recht · Referendariat · München

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· Europarecht · 4 Min. Lesezeit

Was ist eigentlich ein KMU? Die EU-Definition und ihre Tücken

Wegen eines Praxisfalls durfte ich kürzlich tief in eine Frage einsteigen, die auf den ersten Blick banal klingt: Ist dieses Unternehmen ein KMU — ein kleines oder mittleres Unternehmen? Mein erster Gedanke war ehrlich gesagt: Das sieht man doch. Wenige Mitarbeiter, überschaubarer Umsatz, fertig. Nach der Recherche weiß ich: Genau dieser Gedanke ist der häufigste Fehler. Man kann ein Unternehmen mit drei Mitarbeitern haben, das kein KMU ist.

Warum die Frage überhaupt wichtig ist

„KMU“ ist kein beschreibendes Etikett, sondern ein Rechtsbegriff mit Geldwert. An ihm hängen EU-Förderprogramme, staatliche Beihilfen, Gebührenermäßigungen und diverse Erleichterungen — und das quer durch die EU nach einheitlichen Maßstäben, damit nicht ein Mitgliedstaat großzügiger fördert als der andere. Die Messlatte liefert die Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission. Und weil neun von zehn Unternehmen in der EU KMU sind, betrifft die Definition fast jeden — vom Handwerksbetrieb bis zum Start-up.

Der Zweck der Definition erklärt auch ihre Strenge: Die Fördertöpfe sind begrenzt und sollen nur bei Unternehmen landen, die die typischen KMU-Probleme wirklich haben — schwerer Zugang zu Kapital, keine eigene Rechtsabteilung, keine Konzernmutter im Rücken. Genau deshalb schaut die Definition nicht nur auf die Größe, sondern auch darauf, wer hinter dem Unternehmen steht.

Der einfache Teil: die Schwellenwerte

Ein KMU ist ein Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und entweder höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme hat. Die Mitarbeiterzahl ist Pflichtkriterium; bei den beiden Finanzwerten genügt es, einen einzuhalten — eine faire Lösung, weil etwa Handelsunternehmen naturgemäß mehr Umsatz machen als Produktionsbetriebe mit gleicher Größe.

Innerhalb der KMU wird nochmal gestaffelt:

  1. Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
  2. Kleine Unternehmen: weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. €
  3. Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme

Zwei Feinheiten, die gern übersehen werden: Die Mitarbeiterzahl wird in Jahresarbeitseinheiten gerechnet — Teilzeitkräfte zählen anteilig. Und Auszubildende zählen gar nicht mit, ebenso wenig Mitarbeiter in Mutterschutz oder Elternzeit. Die EU will schließlich niemanden dafür bestrafen, dass er ausbildet.

Der eigentliche Test: Wer steht dahinter?

Jetzt zum Teil, der meinen „Das sieht man doch“-Instinkt widerlegt hat. Die Schwellenwerte prüft man nämlich nicht zwingend nur mit den eigenen Zahlen. Die Definition kennt drei Konstellationen:

Eigenständige Unternehmen — der Normalfall. Niemand hält 25 % oder mehr am Unternehmen, das Unternehmen hält selbst nirgends 25 % oder mehr. Dann zählen nur die eigenen Zahlen.

Partnerunternehmen — ab einer Beteiligung von 25 % bis einschließlich 50 %. Jetzt werden die Mitarbeiter und Finanzdaten des Partners anteilig dazugerechnet: Hält jemand 30 % an meinem Unternehmen, muss ich 30 % seiner Zahlen zu meinen addieren.

Verbundene Unternehmen — bei mehr als 50 % der Stimmrechte oder anderweitiger Kontrolle (etwa über Vertrag oder das Recht, die Geschäftsführung zu bestellen). Dann werden die Zahlen des anderen Unternehmens zu 100 % zugerechnet — und zwar durch die gesamte Kette: Die Drei-Mann-GmbH, die einer Konzernmutter mit 5.000 Beschäftigten gehört, hat rechnerisch 5.003 Mitarbeiter. Kein KMU.

Die Logik dahinter ist bestechend: Wer auf die Ressourcen eines Großen zugreifen kann, braucht keine Förderung, die für die Kleinen gedacht ist. Künstliche Konstruktionen, die nur die Definition umgehen sollen, funktionieren deshalb auch nicht — die Verflechtungsprüfung geht durch alle direkten und indirekten Beteiligungen, und sogar über natürliche Personen verbundene Unternehmen werden zusammengerechnet, wenn sie auf demselben oder einem benachbarten Markt tätig sind. Wenn also zwei Geschwister je eine Firma in derselben Branche führen, kann das für die KMU-Prüfung eine Einheit sein.

Erwähnenswert sind noch zwei Sonderregeln: Hält die öffentliche Hand 25 % oder mehr, ist der KMU-Status grundsätzlich weg. Und bestimmte Investoren sind privilegiert — Universitäten, Risikokapitalgesellschaften oder „Business Angels“ dürfen bis zu 50 % halten, ohne den Status zu gefährden, weil ihre Beteiligung politisch gewollt ist.

Ein Puffer für Grenzfälle

Was passiert, wenn ein wachsendes Unternehmen die Schwellen reißt? Nichts — zunächst. Der Status ändert sich erst, wenn die Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden. Wachstum soll nicht bestraft werden. Wichtige Ausnahme: Wer durch Übernahme oder Fusion plötzlich zu einem Konzern gehört, verliert den Status sofort — das ist keine vorübergehende Schwankung, sondern eine neue Realität.

Was ich mir merke

KMU ist, wer klein ist und niemanden Großes hinter sich hat. Die Schwellenwerte sind der einfache Teil der Prüfung — die eigentliche Arbeit steckt in der Frage, wem das Unternehmen gehört und was ihm selbst gehört. Wer nur auf Mitarbeiterzahl und Umsatz schaut, prüft die halbe Definition.


Vertiefung gefällig? Die Kommission hat einen ausführlichen Benutzerleitfaden zur KMU-Definition veröffentlicht; verbindlich ist allein die Empfehlung 2003/361/EG. Und wie alles hier: Lernnotizen aus dem Referendariat, keine Rechtsberatung — ob ein konkretes Unternehmen ein KMU ist, kann im Detail knifflig sein und gehört in fachkundige Hände.